Neu: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zum 01.04.2012
Sind Sie als Bezieher von Arbeitslosengeld (nicht Bezieher von ALG II) noch nicht durch die Arbeitsagentur vermittelt worden, obwohl sie innerhalb von drei Monaten bereits mindestens sechs Wochen arbeitslos waren, erlangen sie nach § 45 Abs. 7 SGB III einen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, der für die Vermittlung durch einen privaten Arbeitsvermittler gilt.
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Dokument, in dem sich die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, an einen privaten Arbeitsvermittler einen bestimmten Betrag zu zahlen, wenn dieser den Inhaber des Vermittlungsgutscheins in eine mindestens 15 Wochenstunden umfassende versicherungspflichtige Tätigkeit vermittelt.
Ein zentrales Ziel bei der Einführung des neue Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins ist die Stärkung des Wettbewerbs in der Arbeitsvermittlung.

Anspruchsgrundlage
1. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wird als Pflichtleistung in das SGB III übernommen (§45 SGB III)
2. Wartezeit auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) : 6 Wochen
Sonderregelung: bei Arbeitslosengeld I Empfängern, kann der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) schon ab den 1. Tag der Arbeitslosigkeit gewährt werden.
3. Bei Arbeitslosengeld II (Hartz IV) kann ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach 6 Wochen gewährt werden (Ermessensleistung wie bisher).
Er gilt für einen Zeitraum von jeweils drei Monaten. Es muss eine Beschäftigungsdauer von mindestens drei Monaten vereinbart werden. Der Arbeitssuchende darf bei dem betreffenden Arbeitgeber während der letzten vier Jahre vor der Arbeitslosmeldung längstens drei Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
Der Vermittler darf nicht bereits von der Bundesagentur mit der Vermittlung beauftragt worden sein.
Der Arbeitssuchende muss einen schriftlichen Vermittlungsvertrag mit dem Vermittler (wnuck - Private Arbeitsvermittlung) geschlossen haben.
Sie haben Fragen?
Sie haben Fragen zu Ihrem Vermittlungsgutschein? Dann kontaktieren Sie bitte Herrn Jörg Baumgarten unter:
0221 94 65 70 14
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